Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für alle Verträge die zwischen der gadplan GmbH, Geschäftsführer Mathis Wienand, Rudolf-Diesel-Str. 5
40670 Meerbusch (nachfolgend “Anbieter”) und dem Kunden über die zeitweise entgeltliche Überlassung (Miete) eines gadplan Eventtools, über die Personalisierung eines gadplan Eventtools, über den Kauf eines gadplan Eventtools sowie über die Erbringung sonstiger Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen.
1.2. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.
1.3. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam bevor Sie eine Bestellung an gadplan aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an gadplan erklären Sie sich mit der Anwendung dieser Bedingungen auf ihre Bestellung einverstanden.
1.4. Der Kunde ist Verbraucher soweit der Zweck der Miete und der geordneten Leistungen des Anbieters nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1. Die auf der Webseite des Anbieters dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme mit dem Anbieter. Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Kontaktformulars auf der Webseite des Anbieters kommt noch kein Mietvertrag zustande.
2.2. Der Kunde stellt eine Anfrage per Telefon, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular auf der Webseite des Anbieters und fragt hiermit die Verfügbarkeit des Eventtools für den gewünschten Termin beim Anbieter an. Der Anbieter übermittelt daraufhin ein schriftliches Angebot per Email, das der Kunde formlos annehmen kann. Mitarbeiter des Anbieters sind zur Abgabe von Erklärungen, welche gesonderte Zusagen zu der vom Anbieter zu erbringenden Leistung beinhalten grundsätzlich nicht berechtigt, es sei denn, solche Zusagen werden von der Geschäftsführung des Anbieter schriftlich bestätigt.
2.3. Bei Verfügbarkeit des Mietgegenstandes für den gewünschten Termin und nach entsprechender Bestätigung durch den Anbieter und dem Kunden, übersendet der Anbieter dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail, womit der Vertrag zwischen beiden Parteien zustande kommt. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.
2.4. Der Anbieter erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich der Durchführung und Vermietung von Eventaktionen, digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen. Die Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen, spezielle Kundenwünsche, und weitere Eckdaten der Leistungserbringung werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegt. Der Anbieter ist berechtigt, sich für die Erbringung der vereinbarten Leistung Dritter zu bedienen. Der Anbieter erbringt vereinbarte Leistung durch die Bereitstellung geeigneter Geräte und optional deren Betreuung durch Personal entsprechend der vertraglichen Regelungen. Die Erbringung eines Erfolges im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet der Anbieter nicht.
3. Zahlungsvereinbarungen, Verzug
3.1. Ist der Mieter Privatkunde, werden die Preise nach der zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preisliste berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist inklusive. Der Vermieter behält sich eine anteilige Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsgemäßen Lieferung die Lohnkosten, Materialpreise oder Versandkosten ändern. Ist der Mieter Verbraucher, sind Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
3.2. Ist der Mieter Geschäftskunde, werden die Preise nach der zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preisliste berechnet zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
3.3. Tagesmieten werden dem Kunden je angefangene 24h berechnet. Vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung, sind die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen des Anbieters genannten Preise und Zeitangaben Schätzungen des Anbieter, die auf den Angaben des Kunden beruhen. Verändern sich Faktoren, welche der Angebotserstellung zugrunde lagen, nach Vertragsschluss erheblich (z. B. Zeitdauer, Aufstellungsort, Berechnungsgrundlagen, Aufwand bzw. Kosten der Personalisierung), ist der Anbieter berechtigt, eine Nachberechnung des Preises vorzunehmen und dem Kunden den korrigierten Preis in Rechnung zu stellen.
3.4. Einwände gegen Rechnungen des Anbieters sind – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – schriftlich zu erheben. Ungeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungen unverzüglich zu erheben, gelten diese als vom Kunden genehmigt, wenn Ihnen nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Stellt sich nach Ablauf dieser Frist die Unrichtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch der Anbieter eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.
3.5. Der Anbieter behält sich vor Teilrechnungen zu stellen.
3.6. Mit Ablauf der genannten Zahlungsfristen kommt der Kunde ohne eine Mahnung in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz (derzeit 9 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Basiszinssatz) zu verzinsen. Der Anbieter darf im Fall des Verzuges des Kunden mit der Zahlungspflicht außerdem die Zahlung einer Pauschale in in Höhe von bis zu 40,00 Euro verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt der Anspruch des Anbieters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4. Beginn/Ende Mietzeit
4.1. Bei Lieferung und Abholung des Eventtools an den vorab vereinbarten Veranstaltungsort beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt des Aufbaus durch den Anbieter und endet mit dem Abbau durch den Anbieter.
4.2. Wird vorab eine Abholung des Eventtools ab Werk vereinbart, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstandes. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes am Büro des Anbieters.
4.3. Wird das Eventtools nach vorheriger Absprache dem Kunden über ein Transportunternehmen zu einer vereinbarten Adresse zugestellt, beginnt die Mietzeit mit der Entgegennahme des Mietgegenstandes und endet mit der Rückgabe an das Transportunternehmen.
4.4. Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand an dem, dem Vermieter im Vorfeld mitgeteilten Termin (reserviert und gebucht) zu nutzen.
5. Aufstell- und Nutzungsbedingungen bei Lieferung
5.1. Der Kunde verpflichtet sich dem Anbieter spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin alle Informationen die für die Anlieferung, den Aufbau, die Installation, den Betrieb und den Abbau des Mietgegenstandes wesentlich sind, schriftlich mitzuteilen. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: Lieferanschrift, Auf- und Abbauzeiten, Akkreditierung, Eckdaten zum geplanten Event bzw. Fest, Ansprechpartner mit Handynummer der zum Zeitpunkt der vereinbarten Auf- und Abbauzeiten anwesend ist, Rahmenbedingungen für den Aufbau und Zugang zum Aufstellungsort.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter bzw. dem vom Anbieter eingesetzten Personal einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, der maximal 100 Meter von dem vereinbarten Lieferungs- und/oder Abholungsort des Mietgegenstandes, um einen reibungslosen Auf- bzw. Abbau zu ermöglichen. Stellt der Kunde keinen Parkplatz zur Verfügung, ist der Anbieter dazu berechtigt anfallende Kosten für ein Parkticket oder Strafzettel dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5.3. Kommt es beim Auf- und Abbau zu Verzögerungen die der Kunde zu verschulden hat, ist der Anbieter dazu berechtigt 30€ (zzgl. 19% MwSt.) pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich: Angabe einer falschen Lieferadresse oder Lieferzeit, Nichterreichbarkeit des angegebenen Ansprechpartners, Unentschlossenheit über den Standort des Mietgegenstandes, fehlender Stromanschluss in der unmittelbaren Nähe des Aufstellungsortes, etc.
5.4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass vor Ort eine geeignete Stromquelle zum Betrieb des Mietgegenstandes vorhanden ist. (Stromversorgung 220V, europäische Standardsteckdose, maximal 1,50m entfernt zu dem Aufstellungsort) Der Betrieb des Eventtools erfolgt auf Kosten des Kunden (z. B. Kosten der Stromentnahme).
5.5. Sofern für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich, trägt der Kunde dafür Sorge, dass vor Ort eine geeignete Internetverbindung vorhanden ist.
5.6. Der Kunde stellt sicher, dass der Mietgegenstand in einem vertrags- und sach- bzw. zweckgemäßen Weise – auch von Dritten – genutzt wird. Außerdem stellt der Kunde sicher, dass der Ort an dem der Mietgegenstand installiert wird, vor schädigenden Einflüssen wie insbesondere Niederschlag, extremen Temperaturen (unter 10° oder über 40°), Feuer, Erschütterung geschützt ist.
5.7. Dem Kunden ist es untersagt, die ihm überlassenen Mietgegenstände sowie die darauf installierte Software zu verändern, zu kopieren, zu manipulieren oder zu zerstören. Der Kunde stellt den Anbieter im Falle der nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
5.8. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel, der während der Mietzeit auftritt, unverzüglich an den Notfalldienst des Anbieters (24/7 erreichbar) anzuzeigen: Telefonnummer: 0211 97263429
5.9. Der Anbieter wird aufgrund der fernmündlichen Fehleranzeige des Kunden nach seiner Wahl festlegen, ob eine Reparatur oder ein Ersatzlieferung zur Fehlerbehebung bzw. vertragsgemäßen Durchführung erfolgt.
5.10. Die für eine Fehlerbehebung und/oder Instandsetzung und/oder Ersatzbeschaffung erforderlichen Kosten wie insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung des Mietgegenstandes vom Anbieter aufgewendet werden müssen, werden dem Kunden vom Anbieter in Rechnung gestellt.
5.11. Der Kunde ist verpflichtet bei einem Totalschaden, Verlust oder Diebstahl den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes in Höhe der aktuellen gültigen Preise abzüglich des Restwertes zu übernehmen, soweit der Schaden bzw. den Verlust zu vertreten hat. Sollte der Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt sein, so wird der Beschaffungswert eines gleichwertigen Produktes zur Berechnung herangezogen.
6. Aufstell- und Nutzungsbedingungen bei Abholung ab Werk oder Versand
6.1. Der Kunde verpflichtet sich dem Anbieter spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin alle wichtigen Informationen wie Veranstaltungsort, Lieferanschrift, Eckdaten zum geplanten Event, etc. schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß an der von ihm angegebenen Lieferanschrift in Empfang zu nehmen und diesen am ersten Werktag nach dem vom Kunden im Vorfeld mitgeteilten Termin zurückzugeben. Diese Rückgabe erfolgt – sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde – durch Übergabe des Mietgegenstandes im Büro des Anbieters oder an das vom Anbieter beauftragte Transportunternehmen zum Zwecke der für den Kunden kostenfreien Rücksendung an den Vermieter.
6.3. Kann das vom vom Anbieter beauftragte Transportunternehmen den an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift versandten Mietgegenstand dort nicht an den Kunden oder einen vom kunden zur Entgegennahme beauftragten Dritten übergeben werden, da eine Zustellung nicht möglich war und sendet das Transportunternehmen den Mietgegenstand wieder zum Vermieter zurück, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Zustellung trägt der Kunde. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt und/oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat und/oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
6.4. Der Kunde ist für einen ordnungs-, sach- und zweckgemäßen Transport des Eventtools verantwortlich und trägt dafür Sorge, dass der Mietgegenstand ordnungsgemäß auf- und abgebaut wird. Hierfür stellt der Anbieter eine detaillierte Anleitung zur Verfügung. Zu den üblichen Öffnungs- und Bürozeiten – wie auf der Webseite des Anbieters angegeben – steht der Anbieter oder einer seiner Mitarbeiter/innen für etwaige im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Auf- und Abbau entstehenden Fragen zu Verfügung.
6.5. Es gelten die Bestimmungen aus §5.6, §5.7 und §5.11.
6.6. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel, der während der Mietzeit auftritt, unverzüglich schriftlich anzuzeigen:
Email: ​info@gadplan.com
6.7. Der Kunde darf das ursprüngliche Verpackungsmaterial des Mietgegenstandes nicht entsorgen. Der Grund dafür sind die Eigenschaften des auf den Mietgegenstand abgestimmten Verpackungsmaterials. Der Kunde ist verpflichtet, das von dem Anbieter zur verfügung gestellte Verpackungsmaterial für die Rücksendung des Mietgegenstandes zu verwenden und diesen sicher zu verpacken, bevor er ihn zurückgibt. Im Zweifel hat der Kunde unverzüglich und vor der Rückgabe den Anbieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen. Wird die Verpackung ohne Rücksprache mit dem Anbieter entsorgt, stellt der Anbieter dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 70€ (zzgl. 19% MwSt.) in Rechnung, da die Verpackung für den Mehrfachgebrauch auslegt ist.
6.8. Gibt der Kunde das Eventtool verspätet an den Anbieter zurück aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt ihm 65€ (zzgl. 19% MwSt.) pro angefangene Stunde, für jeden verspäteten Tag maximal den Tagesmietpreis in Rechnung zu stellen. Verspätet ist eine Rückgabe, wenn sie mehr als 90 Minuten nach dem mit dem Anbieter vereinbarten Rückgabezeitpunkt erfolgt.
6.9. Eventuelle Schadenersatzansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen dem Anbieter gegenüber wegener einer verspäteten Rückgabe geltend machen, gibt der Anbieter an den Kunden weiter. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.
7. Leistungs- und Lieferzeiten für Messe- und Eventbauten
7.1. Leistungs- und Liefertermin ist der in der Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt, in der Regel der Tag vor der Eröffnung der Messe, 18.00 Uhr, es sei denn der Veranstalter hat einen anderen Termin vorgeschrieben. Der Anbieter behält sich vor, kleine Restarbeiten bis zur Eröffnung der Messe bzw. Ausstellung auszuführen, soweit sie die Inbetriebnahme des Messestandes durch den Auftraggeber nicht wesentlich beeinträchtigen.
7.2. Der Standabbau erfolgt ab Messeschluss, d. h. Einrichtungsgegenstände und Material des Auftraggebers bzw. des Ausstellers sind unmittelbar nach Ende der Messe von ihm zu entfernen, so dass der Standabbau ohne Verzögerung und Behinderung erfolgen kann.
7.3. Müssen Einrichtungsgegenstände, Material oder Exponate des Auftraggebers bzw. des Ausstellers durch dem Anbeiter entfernt, ausgebaut oder verpackt werden, berechnet der Anbieter die dadurch entstandenen Kosten nach Aufwand.
7.4. Dem Auftraggeber zur Nutzung überlassene Gegenstände sind in ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere gereinigt zurückgegeben. Wandelemente, die durch das Aufhängen von Bildern oder Exponaten beschädigt wurden bzw. durch Aufkleben nicht rückstandsfrei entfernbaren Folien für den Anbieter nicht mehr verwendbar sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
7.5. Soll der Messestand für einen längeren Zeitraum vor und nach der Veranstaltung zur Verfügung stehen, müssen die entsprechenden Angaben in der Auftragsbestätigung vermerkt sein.
7.6. Ist der Anbieter durch höhere Gewalt, z. B. Streik, behördliche Verfügung, oder vom Anbieter nicht verschuldete Transportverzögerungen an der rechtzeitigen Fertigstellung des Auftrages/Messestandes gehindert, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der Auftraggeber ist zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Die dem Anbieter bereits entstandenen Aufwendungen hat er auf Nachweis zu ersetzen. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz wegen Nichteinhaltens der Leistungszeit sind ausgeschlossen, es sei denn, die Leistungsstörung beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8. Konfiguration der Tools, Rechte Dritter
8.1. Das Gehäuse und die Benutzeroberfläche der meisten Eventtools des Anbieters lassen sich unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden, bei Zahlung des Aufpreises entsprechend der Preisliste, konfigurieren.
8.2. Entscheidet sich der Kunde dafür, dass der Anbieter die Konfiguration des Eventtools durchführt, stellt er ihm die für die Personalisierung erforderlichen Inhalte, insbesondere Bilddateien, Texte, Grafiken, Layouts, rechtzeitig – jedoch bis spätestens 7 Tage vor dem Eventdatum – zur Verfügung, wenn nicht eine kürzere oder längere Frist schriftlich vereinbart worden ist.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Informationen vor der Absendung auf Zuverlässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Kunde übermittelt an den Anbieter keine Inhalte, die die Rechte Dritter wie beispielsweise Namens-, Urheber- und Markenrechte verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Im Fall der zuwiderhandlung stellt der Kunden den Anbieter von den in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
8.4. Erstellt der Anbieter einen Entwurf, hat der Kunde diesen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Änderungen mitzuteilen. Eine Ausführung der Konfiguration erfolgt nicht ohne Entwurfsfreigabe des Kunde, die mindestens der Textform bedarf. Die Begutachtung der Entwurfsvorlage und Muster durch den Kunden entbindet den Anbieter von der Verantwortung für nichtbeanstandete Fehler. Der Anbieter ist von seiner Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde trotz Aufforderung und anschließender Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Zusätzlich kann der Anbieter seine bereits erbrachte Leistungen dem Kunden in Rechnung stellen.
9. Stornierung
9.1. Storniert der Mieter den Vertrag werden werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
  • Stornierung bis zum 28. Tag vor dem gebuchten Termin: 15% des Auftragswertes
  • Stornierung vom 27. bis 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 50 % des Auftragswertes
  • Stornierung vom 14. bis 07. Tag vor dem gebuchten Termin: 70 % des Auftragswertes
  • Stornierung ab dem 06. Tag vor dem gebuchten Termin: 90% des Auftragswertes
9.2 Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
9.3 Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.9.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Verpflichtungen und Haftung für Mieter
10.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2. Der Kunde hat die Ware sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebs- sowie Verpackungsanweisungen zu befolgen. Die Ware ist vom Mieter im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung wieder zurückzugeben.
10.3. Der Kunde haftet grundsätzlich für alle Schäden, die aus einer nicht vertragsgemäßen bzw. unsachgemäßen Behandlung des Eventstools durch den Kunden oder einen seiner Erfüllungsgehilfen resultieren. Dies gilt für alle Schäden die während der Mietzeit beim Transport, der Installation, der Verwendung, der Demontage, der Bedienung, der Überwachung Dritter sowie der Lagerung entstehen. Der Kunde haftet insbesondere für:
  • für erforderliche Reparaturkosten,
  • bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware,
  • für erforderliche Gutachterkosten,bei Schäden für den merkantilen Minderwert,
  • für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.
10.4. Der Kunde haftet auch bei Verlust oder Beschädigung zugebuchter Add-ons (Verkleidungskiste, Hintergrundwand, etc.). Der Anbieter stellt fehlende oder mangelhafte Gegenstände dem Kunden in voller Höhe in Rechnung.
10.5. Bei jeglicher Beschädigung, einem Diebstahl oder sonstigen Verlusten des Mietgegenstandes ist der Kunde dazu verpflichtet dem Anbieter unverzüglich Mitteilung schriftlich oder in Textform über den Schaden zu machen. Es ist eine Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.
10.6. Bei einem Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.
10.7. Nach einem Unfall mit der Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstandes, hat der Kunde unverzüglich die Polizei zu verständigen.
11. Subunternehmer
11.1. Der Anbieter ist berechtigt sich zum Zwecke der Erfüllung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen Dritter nach eigenem Ermessen und in eigener Wahl zu bedienen.
12. Datenschutz
12.1. Der Anbieter ist berechtigt Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.
12.2. Nach vorheriger Vereinbarung sendet der Anbieter dem Kunden nach dem Event die Bilder in Form eines Links an eine vom Kunden vorab mitgeteilte E-Mailadresse zu. Der Link ist 7 Tage gültig. In einer Online Galerie oder auf einer Microsite zur Verfügung gestellte Bilder sind 6 Monate einzusehen und werden danach unwiderruflich gelöscht.
12.3. Der Kunde und die Veranstaltungsteilnehmer sind angehalten, die erstellten Bilddateien vor einer Freigabe bzw. Verbreitung (z. B. in den sozialen Netzwerken) eigenverantwortlich zu überprüfen. Der Anbieter für eine entsprechende Überprüfung der Bilddateien auf Rechtskonformität nicht durch. Im Rahmen der Datenerhebung, Datennutzung und Datenverarbeitung ist der Kunde im Sinne des BDSG verantwortliche Stelle.
12.4. Der Anbieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.
12.5. Die detaillierte Datenzuschutzerklärung der gadplan GmbH findet der Kunde auf der Webseite des Anbieters: ​https://www.gadplan.com/datenschutz/
13. Schutzrechte
13.1. Entwürfe, Planungen, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten Eigentum des Anbieters. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten sowie die Berechtigung zur Wiederverwendung, Nachbildung oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Anbieters. Änderungen dürfen nur durch vom Anbieter beauftragte Personen vorgenommen werden.
13.2. Bei der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Entwürfen oder Zeichnungsunterlagen bekommt dieser die Gewähr dafür, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller verpflichtet sich zum Ersatz des Schadens sowie zur Freistellung von solchen Schadenersatzansprüchen, die aus einer etwaigen Verletzung fremder Schutzrechte resultieren.
14. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen
14.1. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.2. Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollissionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.
14.3. Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Meerbusch.
14.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Anbieters in Meerbusch. Der Anbieter ist nach seiner Wahl berechtigt, alternativ zu Satz 1 Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
14.5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
14.6. Die gadplan GmbH hat ihren Sitz in der Rudolf-Diesel-Str. 5 in 40670 Meerbusch und ist beim Registergericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 77293 im Handelsregister eingetragen.